Abhängig von der Art der ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder den Besonderheiten des Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, während der von den Arbeitnehmern ausgeführten Aufgaben für optimale Sicherheits- und Komfortbedingungen zu sorgen. Dies ist in den Bestimmungen des polnischen Rechts und in den Grundsätzen des Arbeitsschutzes festgelegt. Die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Standards kann zu einer Gefährdung der Gesundheit oder sogar des Lebens der Arbeitnehmer führen, und ein Arbeitgeber, der die vorgeschriebenen Bedingungen nicht einhält, wird auch finanziell bestraft.
Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und berufliche Verantwortung
Es ist wichtig, alle schädlichen Bedingungen am Ort der Berufsausübung und alle Risiken, die sich aus der Art der Arbeit ergeben, zu berücksichtigen. Die Arbeitskleidung ist der Eckpfeiler des Arbeitnehmerschutzes. Sie muss auf die individuellen Bedürfnisse des Arbeitnehmers zugeschnitten sein, je nach den Faktoren, die ihn gefährden können. Vor allem muss die Schutzkleidung bruchsicher, schmutzabweisend, strapazierfähig, wasserdicht und feuerfest sein und den Körper vor Beschädigungen, giftigen Chemikalien oder Geräten schützen, die den Körper des Arbeitnehmers beschädigen könnten. Meist handelt es sich nicht nur um Overalls, Hosen, Hemden oder Jacken, sondern auch um zusätzliches Zubehör wie Handschuhe, Mützen, Helme, Schutzbrillen oder gepolsterte Protektoren, die an besonders gefährdeten Körperstellen getragen werden.
Bedingungen am Arbeitsplatz
Neben der Schutzkleidung ist es die Pflicht des Arbeitgebers, auch am Arbeitsplatz selbst optimale Sicherheitsbedingungen zu schaffen. Beispiele hierfür sind Gerüste, besondere Schutzvorrichtungen wie Geländer oder Verankerungen. Diese Art des Schutzes ist vorrangig, zum Beispiel bei Arbeiten in großer Höhe.
Besonders schwierige Arbeitsbedingungen müssen detailliert beschrieben werden, und an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer einer Gefahr ausgesetzt ist, sind Verhaltensregeln oder Informationen über außergewöhnliches Verhalten, einschließlich des Betretungsverbots, obligatorisch.
Ein Mitarbeiter mit den erforderlichen Befugnissen
Sie müssen wissen, dass der Schutz von Arbeitnehmern unter schwierigen Arbeitsbedingungen auch durch die Delegation von Aufgaben erfolgt, wobei die berufliche Qualifikation, die besondere fachliche Ausbildung oder die Befugnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Für Arbeiten in der Höhe oder auf Gabelstaplern dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Diese werden in der Regel durch die Teilnahme an beruflichen Schulungen und Kursen erworben, die vom Gewerbeaufsichtsamt oder von ihm zugelassenen Stellen organisiert werden.
Arbeitsplätze mit besonders schwierigen Bedingungen und solche, an denen ein besonderer Schutz der Arbeitnehmer gegen die schädlichen Auswirkungen verschiedener Faktoren erforderlich ist, werden regelmäßig inspiziert. Die Verantwortung für die Schaffung optimaler Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz liegt allein beim Arbeitgeber, wobei es selbstverständlich ist, dass auch die Arbeitnehmer verpflichtet sind, besondere Betriebsvorschriften zu beachten und besondere Sorgfalt walten zu lassen.